Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Mitglieder der „Montafoner Bergbahnen“ betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Der Erwerb eines Fahrausweises der „Montafoner Bergbahnen“ berechtigt den Fahrgast zur Benützung der von „Montafoner Bergbahnen“ umfassten Bahnanlagen. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jener Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft zustande, deren Anlagen der Gast gerade benützt.
Die allfällige Haftung gegenüber den Fahrgästen, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen trifft daher ausschließlich jenes Seilbahn- bzw. Liftunternehmen, in dessen Bereich sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Seilbahn- bzw. Liftgesellschaften der „Montafoner Bergbahnen“ besteht nicht.
Alpine Verbände: Nur gegen Vorlage des Mitgliederausweises versehen mit der gültigen Jahresmarke.
Beförderungsrichtlinien: Es gelten die Beförderungsbedingungen laut Aushang an den einzelnen Liftstationen. Für alle Sondertarife besteht Ausweispflicht. Der Montafoner Skipass, alle Saisonkarten und Tageskarten sind nicht übertragbar. Befolgen Sie bitte die Anordnungen der Seilbahn- und Liftbediensteten.
Die Benützung der Touren, Skirouten, Winterwanderwege und des Skiererlebnis Bielerhöhe-Galtür erfolgt auf eigene Gefahr. Achtung alpine Gefahren - keine Gefahrensicherung - keine Kontrollabfahrten!
Betriebsschluss: Im gesamten Skigebiet sind nach Betriebsschluss die Pisten für Skifahrer gesperrt. Es sind Pistengeräte mit Seilwinden im Einsatz. Bei Abfahrten nach der Pistenkontrollabfahrt ist äußerste Vorsicht geboten! Keine Haftung bei Unfällen!
Einheimische: Als Einheimische gelten alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz nachweislich (Meldezettel) im Montafon, in Bludenz, Nüziders oder Bürs haben.
Forstgesetz: Wir machen unsere Gäste darauf aufmerksam, dass gemäß dem Forstgesetz Jungwuchsflächen weder befahren noch betreten werden dürfen. Ebenso ist das Ski- und Snowboardfahren im Wald, abseits der markierten Pisten verboten.
Foto: Für Montafoner Skipässe ab 7 Tagen und Saisonkarten ist ein Foto erforderlich. Sie werden an der Kassa mit einer digitalen Kamera fotografiert und Ihr Bild wird ohne zusätzliche Kosten auf das Ticket gedruckt.
Funsporteinrichtungen: Die Benutzbarkeit der Funsporteinrichtungen kann teilweise eingeschränkt sein.
Geltungsdauer der Berg- und Talfahrten: Einfachkarten gelten nur am Lösungstag, Retourkarten 6 Tage. Gelöste Fahrkarten werden nicht zurückgenommen.Gepäcktransport: Handgepäck frei, Stückgüter laut Tarif.
Gruppentarife: Diesen Tarif können nur geschlossene Gesellschaften in Anspruch nehmen, wenn der Reise- bzw. Gruppenleiter für sämtliche Fahrgäste die Fahrkarten am Bahnkassenschalter löst.
Hunde: müssen an der Leine geführt werden und einen bißsicheren Maulkorb tragen.
Kartenkontrollen: Kartenkontrollen werden in allen Stationen sowie fallweise auch auf den Pisten durchgeführt. Die missbräuchliche Verwendung von Fahrausweisen führt zu entschädigungslosem Entzug.
Kartenumtausch, Kartenersatz, Verlust: Umtausch, Übertragung auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Kein Ersatz für verlorene Skipässe.
Mischpreisberechnung: Fällt die Gültigkeit eines Skipasses (ausgenommen Wahlabos) in die Haupt- und Neben- bzw. Nachsaison, wird der Mischpreis aus den Haupt- und Neben- bzw. Nachsaisontagen berechnet.
Orientierung: Gelbes Blinklicht = Allgemeine akute Lawinengefahr außerhalb der gesicherten und markierten Pisten. Bei Nebel orientieren Sie sich an den Markierungstafeln entlang der Strecke bis zur nächsten Station.
Pistenrettung: Bei Unfällen auf den Pisten stehen Ihnen bestens ausgebildete Retter zur Verfügung. Je nach Lage und Schwierigkeit des Unfalles werden Bergungskosten durch die Bergbahnen verrechnet. Tarife (exkl. Hubschrauberbergung) laut Anschlag bei den Bergbahnen.
Rückerstattung: Bei schwerer Krankheit oder Unfall erhalten Sie für Montafoner Skipässe und Saisonkarten eine aliquote Teilrückvergütung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 7,50 gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes von einem im Montafon praktizierenden Arzt (kann nachgereicht werden). Rückvergütung erfolgt ab dem Tag der Hinterlegung des Skipasses an einer Kassa der Bergbahnen oder im Büro des Skipools Montafon. Bei Deponierung des Tickets vor 10:00 Uhr wird der laufende Tag rückvergütet! Kein Ersatz für Begleitpersonen bzw. bei vorzeitiger Abreise. Betriebsausfall, Betriebsunterbrechung bzw. Betriebseinschränkung insbesondere durch Sturm, Nebel, Straßensperren oder Schneemangel berechtigen nicht zu Fahrpreisrückerstattungen.
Skipassvorverkauf: Der Skipassvorverkauf an den Seilbahnkassen erfolgt ab 14:30 Uhr am Vortag Ihres ersten Skitages.
Ticketsystem: Unser Ticketsystem ist auf Barcode bzw. auf Handsfree (berührungsloser Datenträger) "Montafon Card" aufgebaut. Die "Montafon Card" wird bei Skipässen, Saisonkarten und Punktekarten obligatorisch ausgegeben. Pfand: EUR 5,00


